HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Ausrichter haftet nur für die von ihn durch grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden. Jeder Teilnehmer ist
zur Sorgfalt und Vorsicht verpflichtet. Es handelt sich um eine Spaßveranstaltung bei der durch Rücksichtnahme
aufeinander mögliche Verletzungen vermieden werden sollen. Es wird keine Haftung für Personen-, Sachschäden
oder Wertsachen übernommen.